Vorsorgeauftrag
Im Vorsorgeauftrag bezeichnen Sie eine Person, die Sie bei Urteilsunfähigkeit in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll.
Damit das Dokument gültig ist, muss es vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Wir helfen bei der inhaltlichen Struktur und koordinieren bei Bedarf eine notarielle Beurkundung.
Wirksam wird der Vorsorgeauftrag erst, wenn die zuständige KESB die Voraussetzungen geprüft hat.
- Personensorge
- Vermögenssorge
- Vertretung im Rechtsverkehr
- Aufbewahrung des Originals
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich nicht mehr selbst äussern können.
Das Dokument muss datiert und von Hand unterschrieben sein. Geben Sie einer Vertrauensperson oder Ihrer Hausärztin beziehungsweise Ihrem Hausarzt eine Kopie und halten Sie den Aufbewahrungsort fest.
- Behandlungswünsche
- Reanimation und Organspende
- Vertrauenspersonen
- Regelmässige Überprüfung
FAQ
Häufige Fragen
Wann tritt ein Vorsorgeauftrag in Kraft?
Er wird wirksam, wenn die Urteilsunfähigkeit bestätigt ist und die zuständige KESB Gültigkeit, Eignung der beauftragten Person und weitere Voraussetzungen geprüft hat.
Ist eine Patientenverfügung verbindlich?
Eine datierte und von Hand unterschriebene Patientenverfügung ist für behandelnde Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich verbindlich. Je klarer sie formuliert und auf die aktuelle Situation abgestimmt ist, desto weniger Auslegungsfragen entstehen.
Wo kann ich Vorsorgedokumente hinterlegen?
Wichtig ist, dass Vertrauenspersonen den Aufbewahrungsort kennen. Beim Zivilstandsamt kann registriert werden, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo er hinterlegt ist. Auf Wunsch bewahrt Nisio Unterlagen auf.