Häufige Fragen

Was Sie zur Vorsorge wissen sollten

Hier finden Sie kurze Antworten zu Vertretung, medizinischen Wünschen, Nachlass und Anordnungen für den Todesfall.

Olten und Region DE · EN · FR · IT

FAQ

Häufige Fragen

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Ein rechtliches Dokument, in dem Sie für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit eine Person für persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten bestimmen.

Was beinhaltet ein Vorsorgeauftrag?

Er kann Personensorge, Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr umfassen. Aufgaben und Befugnisse sollten möglichst klar beschrieben werden.

Wieso brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

Sie legen selbst fest, wer Sie vertreten soll. Ohne ausreichende private Vorsorge muss die KESB prüfen, ob eine behördliche Massnahme nötig ist.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung?

Der Vorsorgeauftrag regelt Vertretung und Zuständigkeiten; die Patientenverfügung hält fest, wie Sie medizinisch behandelt werden wollen.

Darf ich meine Patientenverfügung ändern?

Ja. Sie können sie jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie urteilsfähig sind. Die FMH empfiehlt eine Überprüfung ungefähr alle zwei Jahre; die aktuelle Fassung sollte datiert und unterschrieben sein.

Was ist die Aufgabe eines Willensvollstreckers?

Die eingesetzte Person verwaltet und verteilt den Nachlass gemäss Testament und gesetzlichen Vorgaben. Aufgaben und Wahl sollten vorab rechtlich geklärt werden.

Brauche ich ein Testament?

Das hängt von Ihrer familiären und finanziellen Situation sowie Ihren Wünschen ab. Eine juristische oder notarielle Beratung zeigt, ob ein Testament sinnvoll ist und welche Formvorgaben gelten.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung und kann grundsätzlich geändert werden. Ein Erbvertrag wird zwischen mehreren Parteien geschlossen und ist bindender; lassen Sie die passende Form rechtlich prüfen.

Was wird in den Anordnungen für den Todesfall festgelegt?

Darin legen Sie Wünsche für Bestattung, Sarg, Urne, Abdankung, Musik und Abwicklung fest.